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Unsere Leistungen

Merdic-bau.de

Energetischen Gebäudeplanung

Energetische Berechnungen sind das Fundament jeder Sanierung

Energetische Berechnungen bilden das Fundament jeder energetischen Sanierung. Sie sind nicht nur äußerst vielfältig, sondern auch außerordentlich komplex. Daher ist es unerlässlich, die Expertise eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen.

Ein Energieberater untersucht den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes sowie Ihrer Haustechnik und analysiert den Energieverbrauch. Durch diese Analyse kann er Ihnen helfen, den Energieverbrauch zu optimieren und somit Ihre Kosten zu senken.

Zu den grundlegenden Aufgaben eines Energieberaters gehören eben solche energetischen Berechnungen. Anhand dieser Berechnungen wird ermittelt, welche Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude erforderlich sind und welche Schritte unternommen werden müssen, um Fördermittel zu beantragen. Diese Berechnungen sind jedoch oft schwer verständlich für Laien.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich dringend, die energetische Berechnung von einem qualifizierten Energieberater durchführen zu lassen. Diese Experten verfügen über das notwendige Fachwissen, die Erfahrung und die entsprechenden Werkzeuge, um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern.

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Fachplanung u. Baubegleitung

Von Planung bis Umsetzung – Alles aus einer Hand für maximale Effizienz!

Planung und Begleitung für energetische Effizienz

Wir bieten umfassende Fachplanung und Baubegleitung als Experten für Energieeffizienz an, um alle Konzepte nahtlos zu integrieren und perfekt aufeinander abzustimmen. Unsere Dienstleistung richtet sich besonders an Kunden, die auf jahrelange Expertise und rechtliche Sicherheit setzen möchten. In der Regel folgt die Planung und Begleitung einem individuellen Sanierungsfahrplan.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Unterstützung bei Fördermittelbeantragung nach BEG EM (bis zu drei Maßnahmen)
  • Fachliche Hilfe bei der Ausschreibung von Maßnahmen
  • Erstellung von Lüftungskonzepten gemäß DIN 1946-6
  • Entwicklung von Wärmebrückenkonzepten
  • Überprüfung hydraulischer Abgleiche
  • Vor-Ort-Begehungen
  • Dokumentation des Projekts
  • Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach Sanierungsabschluss

Vorteile unserer Dienstleistung:

  • Ganzheitliche energetische Planung
  • Kostenersparnis im Vergleich zu Einzelbuchungen
  • Bis zu 50% staatliche Kostenübernahme

Kosten:

  • Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 5.099,- €, Eigenanteil 2.599,- €
  • Mehrfamilienhaus (bis 10 Wohnungen): 2.000,- € pro Wohneinheit*, Eigenanteil 1.000,-  € pro Wohneinheit*
  • Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen): Auf Anfrage

*WE = Wohneinheit/Wohnung

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Fördermittel BEG EM, BAFA

Ihr Schlüssel zu Fördermitteln. Starten Sie mit unserem Experten-Team!

Antragstellung für Fördermittel

Für die Beantragung von Fördermitteln beim BAfA gemäß BEG EM ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Fördermittel können nur genehmigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Auftrag an ein Fachunternehmen vergeben wurde. Es wird empfohlen, bereits vor der Beantragung ein Angebot einzuholen.

Ablauf:

  1. Überprüfung: Nach Prüfung des eingeholten Angebots der Fachfirma erstellen wir die technische Projektbeschreibung (TPB) und reichen sie bei der Förderstelle ein.
  2. Umsetzung: Das Fachunternehmen führt die Sanierungsmaßnahme (z. B. Fenstertausch) durch.
  3. Abschluss: Anhand von Fotos und einer Bescheinigung des Fachunternehmens prüfen wir, ob die Sanierungsmaßnahme förderfähig umgesetzt wurde. Zusätzlich erstellen wir einen technischen Projektnachweis (TPN) und reichen ihn bei der Förderstelle ein.

Vorteile:

  • Die Antragstellung erfolgt durch einen Energieeffizienz-Experten (bei den meisten Maßnahmen obligatorisch).
  • 50 % der Beantragungskosten werden vom BAfA übernommen.

Kosten:

  • Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 1000,- €, Eigenanteil 500,- €
  • Mehrfamilienhaus (3 bis 5 Wohnungen): 1.200,- €, Eigenanteil 600,- €
  • Mehrfamilienhaus (6 bis 14 Wohnungen): 1.500,- €, Eigenanteil 750,- €
  • Mehrfamilienhaus (ab 15 Wohnungen): 100,- € pro Wohneinheit*, Eigenanteil 50,- € pro Wohneinheit*

*WE = Wohneinheit/Wohnung

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Feuchteschutz nach DIN 4108-3

Feuchtefrei leben und genießen – Mit unserer professionellen Beratung!

Feuchtigkeitsschutz

Feuchtigkeit ist ein entscheidendes Thema im Bauwesen, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Bausubstanz, die Bildung von Schimmel und die Wohnqualität hat. Die Ursachen für erhöhte Feuchtigkeit können sowohl innerhalb des Gebäudes, wie zum Beispiel durch Kochen, Atmen, Duschen und Zimmerpflanzen, als auch außerhalb, zum Beispiel durch Regen, Spritzwasser, Grundwasser und Wasserdampf, liegen. Ein zu hoher Feuchtigkeitsgehalt kann Bauteile beschädigen, zu Schimmelbildung führen und den Wärmeschutz beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass ein angemessener Feuchtigkeitsschutz von einem Fachmann gewährleistet wird.

Vorgehensweise

Schritt 1 – Datenerfassung: Unsere Energieberater führen eine Vor-Ort-Erfassung der Daten des Wohnhauses durch. Dabei werden alle relevanten Informationen über das Gebäude gesammelt und Fotos gemacht.

Schritt 2 – Berichtserstellung: Mithilfe spezieller Software erstellt der Experte für Energieeffizienz einen Feuchtigkeitsschutzbericht.

Schritt 3 – Übergabe: Sie erhalten den Feuchtigkeitsschutzbericht per E-Mail als PDF.

Vorteile

  • Erstellung eines Feuchtigkeitsschutzberichts gemäß der vorgeschriebenen DIN 4108-3
  • Vermeidung von Schimmelbildung
  • Vermeidung von Schäden an Bauteilen durch Feuchtigkeit

Kosten

Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 1.900,- € Eigenanteil 950,- €

Mehrfamilienhaus (3 bis 9 Wohnungen): 2.500,- € Eigenanteil 1.250,- €

Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen): 300,- € pro Wohnung Eigenanteil 150,- € pro Wohnung

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Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6

Atmen Sie auf – Mit unserem maßgeschneiderten Lüftungskonzept!

Lüftungskonzept

Das Lüftungskonzept gewährleistet eine angemessene Zufuhr von Frischluft und die Abfuhr von Feuchtigkeit in Wohngebäuden. Zudem berücksichtigt es die Abfuhr von Schadstoffen und den Kohlendioxidgehalt in der Raumluft. Ein Lüftungskonzept ist sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude erforderlich, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert oder ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird. Die Verantwortung für das Vorhandensein eines Lüftungskonzepts liegt beim Eigentümer.

Ablauf

Schritt 1 – Datenerfassung

Unsere Energieberater führen eine Vor-Ort-Datenerfassung im Wohnhaus durch, bei der alle relevanten Daten erhoben und Fotos gemacht werden.

Schritt 2 – Berechnungen

Unter Verwendung einer speziellen Software erstellt der Experte für Energieeffizienz das Lüftungskonzept raumweise. Hierfür werden Grundrisse des Gebäudes benötigt sowie die Angabe der einzelnen Raumnutzungen.

Schritt 3 – Übergabe

Sie erhalten das Lüftungskonzept als PDF per E-Mail.

Vorteile

  • Detaillierte raumweise Berechnung gemäß der vorgeschriebenen DIN 1946-6
  • Vermeidung von Schimmelbildung
  • Sicherstellung der Abfuhr von Schadstoffen
  • Regulierung des CO2-Gehalts in der Raumluft

Kosten

Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 850,- €

Mehrfamilienhaus (3 bis 9 Wohnungen): 2.500,- €

Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen): 300,- € pro Wohnung

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Vor-Ort-Beratung / Individueller Sanierungsfahrplan

Vor-Ort-Expertise für maßgeschneiderte Sanierungspläne

Möchten Sie Ihre Immobilie energetisch modernisieren?

Angesichts der steigenden Gas- und Strompreise suchen Sie nach Möglichkeiten, Energiekosten zu senken? Vielleicht sind Sie sich jedoch unsicher, welche Sanierungsmaßnahmen am effektivsten oder kostengünstigsten sind? Als BAFA-geprüfte Energieexperten verfügen wir über langjährige Erfahrung im Bereich der Gebäudeenergie. Unsere Experten haben bereits zahlreiche Gebäude energetisch bewertet.

Profitieren Sie von staatlichen Fördermitteln

Egal, ob Sie einen Zuschuss von bis zu 70 % für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien oder einen Zuschuss von bis zu 20 % für die Sanierung bestimmter Teile Ihrer Immobilie erhalten möchten: Mit unserer Unterstützung nutzen wir die staatlichen Förderungen optimal aus. Gerne erstellen wir für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (bis zu 80 % staatlicher Zuschuss), der Ihnen genau zeigt, welche Maßnahmen für Sie am sinnvollsten sind. Haben Sie es eilig? Dann beraten wir Sie gerne vor Ort oder telefonisch, welche Maßnahmen Sie schnellstmöglich umsetzen können. Darüber hinaus erstellen wir gerne den Energieausweis für Ihr Gebäude.

Energetische Modernisierung trägt auch zum Klimaschutz bei

Wussten Sie, dass etwa 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor stammen? Energieberatung und energetische Modernisierungen sind daher wichtige Instrumente im Kampf gegen den Klimawandel. Durch die Sanierung Ihrer Immobilie leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Zukunftsfähigkeit für kommende Generationen.

Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne.

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Energieausweis

Energieausweis für Wohn und Nichtwohngebäude

Energieausweis: So profitieren Sie als Hausbesitzer

Seit 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Doch was genau bringt Ihnen dieser Ausweis? Und warum sollten Sie sich als Hausbesitzer aktiv damit befassen?

Der Energieausweis: Ihr Schlüssel zu mehr Transparenz und Energieeffizienz

Der Energieausweis ist wie ein Energieausweis für Ihr Haus. Er zeigt Ihnen auf einen Blick, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist. Je besser der Wert, desto geringer Ihr Energieverbrauch und Ihre Energiekosten.

Welche Vorteile bietet Ihnen der Energieausweis?

  • Transparenz für Käufer und Mieter: Der Energieausweis informiert potenzielle Käufer und Mieter objektiv über den Energieverbrauch Ihrer Immobilie. So können Sie Ihre Immobilie mit gutem Gewissen präsentieren und einen fairen Preis erzielen.
  • Energieeinsparpotenziale aufdecken: Der Energieausweis kann Ihnen helfen, Schwachstellen in Ihrer Immobilie zu erkennen und Energieeinsparpotenziale aufzudecken. So können Sie gezielt modernisieren und Ihre Energiekosten senken.
  • Beitrag zum Klimaschutz: Durch die Senkung des Energieverbrauchs Ihrer Immobilie leisten Sie aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen:

  • Bedarfsausweis: Dieser Ausweis basiert auf einer energetischen Analyse Ihrer Immobilie und bewertet den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Nutzungsbedingungen.
  • Verbrauchsausweis: Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch Ihrer Immobilie in den letzten drei Jahren.

Welcher Energieausweis ist der richtige für Sie?

Für Neubauten und Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist grundsätzlich ein Bedarfsausweiserforderlich. Für ältere Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen besteht die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis. Für Nichtwohngebäude besteht ebenfalls die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis.

Wie bekommen Sie einen Energieausweis?

Den Energieausweis müssen Sie von einem unabhängigen und qualifizierten Energieberater erstellen lassen. Eine Liste der Energieberater finden Sie auf der Website der Deutschen Energieagentur (dena).

Die Kosten für den Energieausweis variieren je nach Größe und Art Ihrer Immobilie. In der Regel liegen die Kosten zwischen 150 Euro und 500 Euro.

Noch ein Tipp:

Der Energieausweis ist nicht nur für Käufer und Mieter interessant, sondern auch für Sie als Hausbesitzer. Er kann Ihnen helfen, Ihre Immobilie besser kennenzulernen und den Energieverbrauch zu optimieren. Nutzen Sie den Energieausweis als Chance, Ihre Immobilie energieeffizienter zu machen und Geld zu sparen.

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Hydraulischer Abgleich

Optimieren Sie Ihre Heizungsanlage und sparen Sie Energiekosten mit dem hydraulischen Abgleich.

Verbessern Sie die Effizienz Ihrer Heizungsanlage und senken Sie Ihre Energiekosten durch einen hydraulischen Abgleich. Unsere Spezialisten bei Merdic Construction GmbH sind darauf spezialisiert, Ihre Heizung optimal einzustellen und für eine gleichmäßige Wärmeverteilung in Ihrem Zuhause zu sorgen.

Der hydraulische Abgleich ist besonders wichtig für moderne Heizungsanlagen wie Wärmepumpen und Brennwertkessel, um Kosten zu reduzieren und die Lebensdauer Ihrer Anlage zu erhöhen.

Preis: 1,75 Euro pro Quadratmeter

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Wärmeschutzkonzept nach DIN 1946-6

Sommerliche Frische im Haus – Unser Wärmeschutzkonzept macht’s möglich!

Sommerlicher Hitzeschutz

Insbesondere im Sommer können Gebäude durch die Strahlungsenergie der Sonne stark aufheizen und dadurch die Wohnqualität beeinträchtigen. Hohe Temperaturen führen zu Leistungseinbußen bei Menschen und verringern das Wohlbefinden. Um zu verhindern, dass die Raumtemperatur ständig durch Klimaanlagen auf ein angenehmes Niveau gesenkt werden muss, gibt es den sogenannten sommerlichen Hitzeschutz. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Art, Lage, Größe und Ausrichtung der Fenster, mögliche Sonnenschutzeinrichtungen, Lüftung und andere Bauteile der Gebäudehülle berücksichtigt. Seit 2009 ist der Nachweis eines sommerlichen Hitzeschutzes sowohl für Neubauten als auch für einige Bestandsgebäude verpflichtend.

Ablauf

Schritt 1 – Datenerfassung

Unsere Energieberater führen eine Vor-Ort-Datenerfassung im Wohnhaus durch, bei der alle relevanten Daten erhoben und Fotos gemacht werden.

Schritt 2 – Berechnungen

Unter Verwendung spezieller Software erstellt der Experte für Energieeffizienz den Bericht zum sommerlichen Hitzeschutz.

Schritt 3 – Beratung

Sie erhalten den Bericht zum sommerlichen Hitzeschutz per E-Mail als PDF.

Vorteile

  • Erstellung eines Berichts zum sommerlichen Hitzeschutz gemäß der vorgeschriebenen DIN 4108-3
  • Verbesserung des Wohlbefindens im Sommer
  • Vermeidung/Reduzierung des Einsatzes von Klimaanlagen

Kosten

Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 1.900,- € Eigenanteil 950,- €

Mehrfamilienhaus (3 bis 9 Wohnungen): 2.500,- € Eigenanteil 1.250,- €

Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen): 300,- € pro Wohnung Eigenanteil 150,- € pro Wohnung

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Heizlast nach DIN 12831-3

Optimales Raumklima ohne Kompromisse – Unsere Heizlastberechnung macht’s möglich!

Heizlastberechnung

Für eine präzise Auslegung eines Heizsystems (Wärmeerzeuger und Wärmeverteilung) ist eine Heizlastberechnung unerlässlich. Diese bildet die Grundlage für die Dimensionierung der Heizungsanlage sowie der Heizkörper oder Flächenheizungen. Dadurch wird die Wärmeversorgung in jedem Raum sichergestellt und eine optimale Kostenstruktur (Investitions- und Betriebskosten) erreicht.

Ablauf

Schritt 1 – Datenerfassung

Unsere Energieberater führen eine Vor-Ort-Datenerfassung im Wohnhaus durch, bei der alle relevanten Daten erhoben und Fotos gemacht werden.

Schritt 2 – Berechnung

Mithilfe spezieller Software führen unsere Energieeffizienz-Experten die raumweise Heizlastberechnung durch. Die Berechnungen basieren auf den vorhandenen Grundrissen des Gebäudes.

Schritt 3 – Berichtserstellung

Sie erhalten den Berechnungsbericht, der neben der Heizlast auch weitere Informationen zu jedem einzelnen Raum enthält, per E-Mail als PDF.

Vorteile

  • Detaillierte raumweise Berechnung gemäß der vorgeschriebenen DIN 12831-1
  • Sicherstellung einer optimalen Wärmeerzeugung und -verteilung
  • Optimierung der Investitions- und Betriebskosten des Heizsystems
  • Grundlage für einen hydraulischen Abgleich

Kosten

Einfamilienhaus (bis 2 Wohnungen): 450-1500,- €

Mehrfamilienhaus (3 bis 9 Wohnungen): 2.500,- €

Mehrfamilienhaus (ab 10 Wohnungen): 300,- € pro Wohnung

FAQ

Fragen & Antworten

Welche Heizungen können gefördert werden

Für alle Antragstellenden ist die Grundförderung von 30% erhältlich; ggf. zuzüglich 5% Effizienz-Bonus (Wärmepumpen) oder Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro (Biomasseheizungen). Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind zusätzlich der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% für den Austausch besonders alter, ineffizienter fossiler Heizungen und Biomasseheizungen erhältlich sowie ggf. der Einkommens-Bonus von 30% (sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird).

Die drei neben der Grundförderung zur Verfügung stehenden Bonusförderungen (Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus sowie Effizienz-Bonus) oder Emissionsminderungs-Zuschlag ergänzen einander. Für private Selbstnutzende wird maximal ein Fördersatz von 70 % gewährt. Für Vermietende, Wohnungswirtschaft u.a. ist die Grundförderung von 30 % erhältlich; ggf. plus Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungs-Zuschlag.

So beträgt beispielsweise der maximal erhältliche Zuschuss für private Selbstnutzende bei max.förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro und einem Fördersatz von 70% 21.000 Euro (im Falle einer besonders effizienten Biomasseheizung noch zuzüglich eines pauschalen Emissionsminderungs-Zuschlags von 2.500 Euro).

Neu ist, dass die Zuschüsse für den Heizungstausch ab 2024 bei der KfW beantragt werden können (Ausnahme ist die Förderung von Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen, hier werden die Anträge weiterhin beim BAFA gestellt).

Bei einem über die KfW geförderten Heizungstausch genügt die Einbindung eines Fachunternehmens. Sollte dennoch ein Energieeffizienz-Experten oder eine ‑Expertin eingebunden werden, können die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung nicht separat beim BAFA gefördert werden. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden bei der KfW mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.

Daneben steht allen Antragsstellenden ein zinsgünstiges Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme (Ergänzungskredit) für die Finanzierung förderfähiger Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr auch wird für die selbstgenutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil aus Bundesmitteln gewährt. Der Ergänzungskredit kann nach Vorlage der Zuschusszusage der KfW bzw.desZuwendungsbescheides vom BAFAfür das förderfähige Sanierungsvorhaben über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.

Welche Heizungen können gefördert werden?

Es können folgende Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert werden (siehe Tabelle). Nicht förderfähig sind Stromdirektheizungen.

  Boni  
Einzelmaßnahmen (Heizungstausch)ZuschussEffizienz-BonusKlimageschwindigkeits-BonusEinkommens-Bonus
solarthermische Anlagen30 % max. 20 % [2]30 %
Biomasseheizungen [1]30 % max. 20 % [2]30 %
Wärmepumpen30 %5 %max. 20 % [2]30 %
Brennstoffzellenheizung30 % max. 20 % [2]30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)30 % max. 20 % [2]30 %
Innovative Heizungstechnik30 % max. 20 % [2]30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz30 % max. 20 % [2]30 %
Gebäudenetzanschluss30 % max. 20 % [2]30 %
Wärmenetzanschluss30 % max. 20 % [2]30 %

[1] Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag i.H.v 2.500 Euro gemäß BEG EM Nummer 8.4.7 gewährt.
[2] Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß BEG EM Nummer 8.4.4.

Welche Förderung gibt es für die Gebäudehülle

Für weitere Effizienzmaßnahmen, also für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung, können auch künftig bis zu 20% Investitionszuschuss (15% Grundförderung plus ggf. 5% iSFP-Bonus bei Vorliegen eines im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellten individuellen Sanierungsfahrplans) beim BAFA beantragt werden.

EinzelmaßnahmenZuschussiSFP-Bonus
Gebäudehülle15 %5 %
Anlagentechnik15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 % 

Daneben steht allen Antragsstellenden ein zinsgünstiges Kreditangebot der KfW von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme (Ergänzungskredit) für die Finanzierung förderfähiger Sanierungsvorhaben zur Verfügung. Selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr auch wird für die selbstgenutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil aus Bundesmitteln gewährt. Der Ergänzungskredit kann nach Vorlage der Zuschusszusage der KfW bzw. des Zuwendungsbescheides vom BAFA für das im Zuschuss geförderte Sanierungsvorhaben über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.

Welche maximalen Förderanträge sind möglich

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ist für den Heizungstausch ein Investitionszuschuss von bis zu 21.000 Euro möglich. Das gilt, wenn die Betroffenen mehrere Boni kombinieren und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70% erreichen, und wenn die in dem Fall maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro erreicht werden.

Für Vermietende / Unternehmen sind für die erste Wohneinheit für den Heizungstausch – bis zu 9.000 Euro Investitionszuschuss möglich, bei max. 30% Investitionszuschuss und max. 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben.

Im Falle des Einbaus einer emissionsarmen Biomasseheizung kann noch ein pauschaler Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro addiert werden.

Bei mehreren Wohneinheiten beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Bei einem Mehrfamilienhaus mit beispielsweise 10 Wohneinheiten beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch somit 137.000 Euro (30.000 Euro + 5 x 15.000 Euro + 4 x 8.000 Euro). Dies ergibt bezogen auf das gesamte Gebäude in der Grundförderung maximal 41.100 Euro Investitionszuschuss.

Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen. In einem Gebäude mit 10 Wohneinheiten ergibt sich pro Wohneinheit eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 13.700 Euro und in der Grundförderung maximal 4.110 Euro Investitionszuschuss pro Wohneinheit.

Für sonstige Effizienzmaßnahmen betragen die förderfähige Ausgaben für alle Antragstellenden ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bzw. ohne iSFP Bonus max. 30.000 Euro Bei einem Fördersatz von 15% (ohne individuellen Sanierungsfahrplan bzw. ohne iSFP-Bonus) entspricht dies dann bis zu 4.500 Euro Investitionszuschuss.

Für sonstige Effizienzmaßnahmen mit iSFP-Bonus oder wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist, betragen die förderfähigen Ausgaben max. 60.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 20% mit iSFP-Bonus entspricht dies dann bis zu 12.000 Euro.

[1] Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes Konzept, das auf einer Bestandsaufnahme und Analyse des aktuellen Gebäudezustands basiert und den Einsatz erneuerbarer Energien berücksichtigt. Eigentümer*innen des Gebäudes zeigt es auf leicht verständliche Art und Weise, wie er seine Immobilie mit aufeinander abgestimmten Schritten energieeffizient sanieren kann.

Wann erhalte ich die Auszahlung des Investitionszuschusses? Wann verliere ich den Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses?

Für die Auszahlung des Zuschusses sind mehrere Nachweise erforderlich. Eingereicht werden müssen Nachweise über

  • die Durchführung des Vorhabens
  • über die Höhe der förderfähigen Ausgaben
  • die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
  • die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes durch die Einzelmaßnahme bzw. die Einzelmaßnahmen („Verwendungsnachweis“).

Zusätzlich sind die Nachweise gemäß den technischen Mindestanforderungen zu dieser Förderrichtlinie maßnahmenbezogen vorzuhalten.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises (d.h. der Rechnung des Fachunternehmens). Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens bei der Durchführungsorganisation einzureichen, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Wird der Verwendungsnachweis mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verlieren Antragstellende ihren Anspruch auf die Auszahlung des Zuschusses.

Wie ist der Begriff „selbstnutzender Eigentümer“ der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ auszulegen und wer kann die entsprechenden Boni beantragen?

Der Einkommens-Bonus und der Klimageschwindigkeits-Bonus können nur von selbstnutzenden Eigentümerinnen/Eigentümern beantragt werden, also von Personen, die für das Gebäude bzw. die Wohneinheit im Grundbuch eingetragen sind, welche/s sie selbst als Haupt- oder alleinige Wohneinheit bewohnen (und nur für die Wohneinheit, welche sie selbst bewohnen).

Wie wird ein Zweifamilienhaus gewertet, in dem die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst wohnt, aber die andere Wohnung vermietet wird?

Die Grundförderung sowie ggf. der Effizienz-Bonus (Wärmepumpe) oder der Emissionsminderungs-Zuschlag (Biomasseheizung) können für die selbstbewohnte sowie für die vermietete Wohneinheit beantragt werden.

Zusätzlich kann nur für die selbstbewohnte Wohneinheit der Einkommens- und/oder der Klimageschwindigkeits-Bonus (sofern die Voraussetzungen – Einkommen und Art/ggf. Alter der Heizung – gegeben sind) beantragt werden.

Dabei verteilt sich der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen. Es werden also Kosten bis zu 22.500 Euro je Wohneinheit gefördert.

Wie wird ein Mehrfamilienhaus gewertet, in dem die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst wohnt und die anderen Wohnungen vermietet werden?

Siehe vorhergehende Antwort: Hier kann für die selbst bewohnte Wohneinheit die Förderung samt Boni (sofern die Voraussetzungen – Einkommen und Art/ggf. Alter der Heizung – gegeben sind) beantragt werden.
Für die vermieteten Wohneinheiten kann die Grundförderung beantragt werden.

Gibt es hierbei eine Unterscheidung in Familienangehörige (Eltern/Großeltern bzw. Kinder, Enkel) und Fremdvermietung?

Nein.

Wie wird ein Einfamilienhaus gewertet, in dem Familienangehörige wohnen?

Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer das Haus nicht selbst bewohnt, kann die Grundförderung beantragt werden, nicht aber der Einkommens-Bonus oder der Klimageschwindigkeits-Bonus.

Wie wird ein Zweifamilienhaus gewertet, in dem Familienangehörige wohnen, aber die andere Wohnung fremdvermietet wird?

Siehe vorhergehende Antworten: Für nicht selbst bewohnte / vermietete Wohneinheiten – unabhängig davon an wen vermietet wird – kann die Grundförderung beantragt werden, jedoch nicht der Einkommens-Bonus oder der Klimageschwindigkeits-Bonus.

Wie wird Nießbrauch an einem Gebäude bzw. einer Wohneinheit gewertet?

Siehe vorhergehende Antworten: Für nicht selbstgenutzte Wohneinheiten kann die Grundförderung beantragt werden, jedoch nicht der Einkommens-Bonus oder der Klimageschwindigkeits-Bonus. Eine Besserstellung für Nutznießer oder Nutznießerinnen gegenüber Mieterinnen oder Mietern bzw. für Eigentümerinnen oder Eigentümer einer Wohneinheit mit Nießbrauchrecht gegenüber Eigentümerinnen oder Eigentümern einer vermieteten Wohneinheit besteht nicht.

Was ändert sich an der steuerlichen Förderung (§ 35 c EStG)?

Hier ändert sich nichts: Alternativ – also nicht ergänzend zur Zuschussförderung – können Eigentümerinnen und Eigentümer bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden/ -einheiten die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen. Über drei Jahre verteilt können 20% der Ausgaben der energetischen Maßnahme steuerlich abgesetzt werden. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohneinheit.

Welche Heizungen werden gefördert

Es sind die folgenden Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien förderfähig:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
  • Innovative Heizungen
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse

Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig.

Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.

Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.

Was ist der Effizenz-Bonus bei Wärmepumpen

Der Effizienz-Bonus (vormals „Wärmepumpen-Bonus“) beträgt 5%. Er wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Wie lange habe ich Zeit mein Vorhaben umzusetzen

Der Zeitraum, in dem die geförderte Maßnahme umzusetzen ist, ist der Bewilligungszeitraum. Dieser beträgt (für Anträge ab dem 01.01.2024) grundsätzlich 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage bzw. des Zuwendungsbescheids. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.

Wartungen sind nach deutschen Normen alle 4 Jahre zu empfehlen – gerade auch um die Herstellergarantien vollumfänglich zu gewährleisten. Sprechen Sie unsere Fachleute an und lassen Sie Ihre Anlage durch uns warten.

Wie läuft das Antragsverfahren bei der BAFA ab?
  1. Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
  3. Online-Antrag mit Angabe der TPB-ID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
  4. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
  5. Die Effizienzmaßnahme umsetzen. Hinweis: mit der Umsetzung darf auf eigenes Risiko auch direkt nach der Antragstellung bereits vor der Zusage begonnen werden.
  6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE) bzw.
  7. Fachunternehmen erstellen lassen.
  8. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPN-ID.

Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.

Ich möchte die Maßnahme selbst umsetzen (Eigenleistung) und die Materialkosten gefördert bekommen? Muss ich für das Material einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag schließen?

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in der BEG EM vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden (Ausnahme: Übergangsregelung siehe FAQ A.18).

Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind grundsätzlich nur die Materialkosten förderfähig (siehe Richtlinie BEG EM 8.2; Ausnahme: siehe FAQ 1.8). Sollte in diesen Fällen der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages vor Antragstellung nicht möglich sein, kann darauf verzichtet werden.

Gibt es verbesserte Förderbedingungen, wenn bereits ein Individueller Sanierungsfahrplan für das Gebäude (iSFP) erstellt wurde?

Mit einem iSFP ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung (BEG EM Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 a) ein iSFP-Bonus von 5 % möglich.

Der iSFP-Bonus wird auch gewährt, wenn ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor 2021 erstellt wurde und eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte die Konformität der geplanten Maßnahme mit dem iSFP bestätigt.

Auch gemischt genutzte Gebäude können einen iSFP-Bonus erhalten, wenn sie gemäß der BEGals Wohngebäude eingeordnet werden.

Wird der iSFP-Bonus gewährt, erhöht sich außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 a) pro Wohneinheit auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die Höchstgrenze erhöht sich auch ohne geförderten iSFP, wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

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