Erneuerbare Energien – Effizientes Bauen und Sanieren – Fördermittel
Das Energie-Wärme-Gesetz 2015 (EWärmeG) richtet sich unter anderem auf Wohngebäude wie Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser. Die Verpflichtung der Eigentümer solcher Bestandsgebäude besteht bereits seit 2010. Bei einem Heizungsaustausch sollten einige Vorgaben eingehalten werden. Hierbei bringt Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan 5 % zum Gesetz.
In ein paar Schritten zur Senkung Ihrer Energiekosten
- Schritt 1 - Erstes Beratungsgespräch und Datenaufnahme vor Ort
- Schritt 2 - Erfassung des energetischen Istzustands
- Schritt 3 - Entwicklung von Sanierungsvorschlägen und Zwischengespräc
- Schritt 4 - Erstellung des Energieberatungsberichts
- Schritt 5 - Abschlussgespräch und Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans
- Schritt 6 - Auf Ihren Wunsch: Fördermittelbeantragung und Unterstützung bei Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Energiekosteneinsparung und Effizienzerhöhung der Gewerbeimmobilien durch förderfähige Maßnahme
Die zurzeit steigenden Energiekosten stellen für den gewerblichen Bereich einen hohen Anteil der Produktions- und Betriebskosten dar. Auch durch die Einführung der Energieausweise für Nichtwohngebäude wird das als ein steigender Beratungsbedarf auf diesem Sektor angesehen.
Hinzu kommt das wachsende Umweltbewusstsein der Verbraucher. Im Vergleich zum privaten Wohnungsbau, ist jedoch die Vielfalt und Komplexität der Energieeinsparbereiche bei Industrie und Gewerbe sehr viel größer und ihr Potenzial häufig nicht bekannt.
Benötigen Sie für Ihr Unternehmen
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie sich mit uns, Ihrem Ansprechpartner rund um diese Thematik.
Zu den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen finden wir die für Sie passenden Fördermittel: Zur Energieberatung für Ihr Gewerbe gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung, seitens der KfW sowie des BAFA. Um das EWärmeG zu erfüllen, würde sich hierzu ein Sanierungsfahrplan für die Gewerbeimmobilie anbieten, bei dem sich die Energieberatung durch eine Förderung finanzieren lässt, oder Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Beim Vor-Ort-Termin nehmen wir Ihr Gewerbegebäude auf und stellen den Energetischen IST-Zustand fest. Dabei besprechen wir gemeinsam Möglichkeiten, Energie einzusparen und zeigen Ihnen Sanierungsmöglichkeiten auf. Durch die Dokumentation in einem Sanierungsfahrplan sichern Sie sich volle Erfüllung des EWärmeG (15%). Mit unserer Antragsberechtigung stellen wir für Sie den Antrag auf Förderung bei der KfW und BAFA und Sie profitieren beim Ausbau Ihrer Gewerbeimmobilie.
Rundum Photovoltaik für Dich
Der Ursprung Deiner eigen-produzierten Energie im Haus sind die richtigen PV-Module auf dem Dach. Unsere Anforderungen an Modulhersteller sind hoch: u.a. Made in Germany, Doppelglas, TopCon-Zelltechnologie und ausschließlich Hochleistungs-Module mit 25-30 Jähriger Herstellergarantie. Egal ob Flachdach, Schrägdach oder andere Dacharten – mit einer Planung von unseren Spezialisten produziert Dein Dach die nächsten Jahre eine Menge Strom!
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Gebäudetechnik
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Architektur und Bauleitung
Die leistungen des architekten nach HOAI.
Die Leistungen des Architekten umfassen: Organisation, Koordination sowie Qualitäts- und Kostenkontrolle eines Bauvorhabens. Das Gesamtspektrum der Architektenleistungen bei Gebäuden gliedert sich in 9 Leistungsphasen.
Jede Leistungsphase hat ihre zugeordneten Arbeitsaufgaben, bei denen zwischen Grundleistungen und extra zu vergütenden besonderen Leistungen unterschieden wird. Die einzelnen Leistungsphasen sind je nach Umfang ihrer Arbeitsaufgaben unterschiedlich stark gewichtet, was in Prozent aller Leistungen eines Vollarchitekturauftrags ausgedrückt. Die Beschreibung der Leistungsphasen und ihr prozentualer Anteil sind in § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufgeführt und nachfolgend in Auszügen dargestellt:
- Leistungsphase 1: grundlagenermittlung (3 %)
- Leistungsphase 2: vorplanung (projekt- und planungsvorbereitung; 7 %)
- Leistungsphase 3: entwurfsplanung (system- und integrationsplanung; 11 %)
- Leistungsphase 4: genehmigungsplanung (6 %)
- Leistungsphase 5: ausführungsplanung (25 %)
- Leistungsphase 6: vorbereitung der vergabe (10 %)
- Leistungsphase 7: mitwirkung bei der vergabe (4 %)
- Leistungsphase 8: objektüberwachung (bauüberwachung; 31 %)
- Leistungsphase 9: objektbetreuung und dokumentation (3 %)